SKKM

Staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement  SKKM
Die Abwehr, Beseitigung oder Linderung der Auswirkungen drohender oder eingetretener Katastrophen (Katastrophenhilfe, Einsatzvorsorgen) ist in Österreich überwiegend eine Angelegenheit der Bundesländer. Die rechtliche Basis bilden die Katastrophenhilfegesetze der Länder, die vor allem die Feststellung der Katastrophe und die behördliche Einsatzleitung in den Gemeinden, Bezirken und Ländern festlegen.
Bei Krisen und Katastrophen besteht erhöhter Koordinationsbedarf, der in Österreich durch das SKKM gewährleistet wird. Die Geschäftsstelle ist im BMI angesiedelt. Das SKKM ermöglicht eine effiziente Katastrophenhilfe im In- und Ausland, durch die Zusammenarbeit aller zuständigen Stellen des Bundes mit den Katastrophenschutz-behörden der Länder sowie den Hilfs- und Rettungsorganisationen.